Änderung der Qualitätssicherung für Laboruntersuchungen zum 01.04.2010
Sehr verehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
sehr geehrtes Praxisteam,
zum 01.04.2010 greift die neue Richtlinie der Bundesärztekammer („RiliBÄK“) zur Qualitätssicherung quantitativer Laboruntersuchungen. Damit gelten auch für einige in der Arztpraxis durchgeführte Labortests neue Anforderungen.
Falls Sie hierzu noch Fragen haben, unterstützen wir Sie gern. Im Folgenden finden Sie relevante Informationen, Formblätter und ein Rechenprogramm.
* Das Programm wurde uns freundlicher Weise von Dr. C. Niederau, Dortmund überlassen
Wir verweisen ferner auf unsere Workshops „QEP in Ihrer Praxis“. Weitere Informationen finden Sie in Seelig, H.-P., Präanalytik (2008).
Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Dr. Th. Stauch, Durchwahl 0721/85000-165, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
PD. Dr. M. Volkmann
MVZ Labor Prof. Seelig